Das Aus für konventionelle Leuchtmittel
Das Thema Lampen-Verbot verfolgt uns schon seit vielen Jahren. Schritt für Schritt wurden die Produktion und das Inverkehrbringen von konventionellen Leuchtmitteln verboten. Zuerst traf es die Glühlampe, die im allgemeinen Volksmund „Glühbirne“ genannt wird. Es folgten Halogenlampen, Leuchtstofflampen (die sog. „Neonröhre“) und Kompaktleuchtstofflampen (sog. „Energiesparlampen“). Grund dafür sind zwei EU-Richtlinien: die Ökodesign-Richtlinie, die einen nachhaltigen Umgang mit Energie und Ressourcen bewirken soll, und die RoHS-Richtlinie, die gefährliche Stoffe wie Quecksilber in Elektro- und Elektronikgeräten begrenzt. Mithilfe dieser Maßnahmen soll die Umwelt geschont und Energie eingespart werden.
Für Verbraucher*innen gibt es kein Verbot die alten Leuchtmittel weiterzuverwenden. Sollten Sie zu Hause Leuchten mit diesen Lampen benutzen oder noch Ersatzlampen haben, dürfen Sie diese natürlich weiterhin benutzen. Im Handel können Sie außerdem noch Restbestände der konventionellen Leuchtmittel erwerben. Es ist jedoch ratsam, aufgrund des hohen Energieverbrauchs und der enthaltenen Schadstoffe diese zeitnah durch LEDs zu ersetzen und bei einem Neukauf direkt LEDs zu wählen. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die alten Leuchtmittel nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Energiespar- und Leuchtstofflampen müssen aufgrund ihrer enthaltenen Schadstoffe immer bei entsprechenden Sammelstellen oder im Handel abgegeben werden!